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Vollmacht für Rechtsgeschäfte in der Türkei
Damit Ihre Angelegenheit in der Türkei ohne Ihre Anreise bearbeitet werden kann, benötigen wir eine Vollmacht mit den zutreffenden Sonderbefugnissen. Dieser Leitfaden erklärt, wo Sie die Vollmacht erteilen, welche Befugnisse aufzunehmen sind und welche Fehler Verfahren regelmäßig verzögern.
Kurz gefasst: Erteilen Sie die Vollmacht beim türkischen Generalkonsulat — dann entfallen Übersetzung und Apostille. Führen Sie alle benötigten Sonderbefugnisse einzeln auf. Eine zu eng gefasste Vollmacht ist der häufigste Grund für Verzögerungen.
Wo wird die Vollmacht erteilt?
In Deutschland stehen zwei Wege offen. Der Konsulatsweg ist in nahezu allen Fällen der schnellere: Sie vereinbaren einen Termin beim türkischen Generalkonsulat Ihres Bezirks; die Urkunde wird auf Türkisch errichtet und ist in der Türkei unmittelbar verwendbar. Weder eine beeidigte Übersetzung noch eine Apostille sind erforderlich. Das Lichtbild, das bei Prozessvollmachten zwingend ist, wird vor Ort aufgenommen.
Der Notarweg kommt in Betracht, wenn ein Konsulatstermin nicht rechtzeitig verfügbar ist. Die vor einem deutschen Notar errichtete Vollmacht muss anschließend beeidigt ins Türkische übersetzt und mit einer Apostille versehen werden. Beides verursacht zusätzliche Kosten und Zeitaufwand — und wird in der Praxis am häufigsten vergessen.
Welche Befugnisse gehören hinein?
Türkische Behörden und Gerichte legen Vollmachten wörtlich aus. Wer nur zur „Vertretung in Erbangelegenheiten" bevollmächtigt ist, kann damit weder ein Grundstück veräußern noch einen Vergleich schließen. Die erforderlichen Befugnisse richten sich nach dem Vorhaben:
Nachlassangelegenheiten
- Beantragung und Entgegennahme des Erbscheins
- Umschreibung im Grundbuch auf die Erbengemeinschaft
- Einsicht in Bankkonten, Auflösung und Auszahlung
- Abgabe der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
- Ausschlagung der Erbschaft (gesondert aufzuführen)
Immobiliengeschäfte
- Kauf und Verkauf von Grundstücken und Wohnungen
- Bestellung und Löschung von Hypotheken
- Abschluss, Verlängerung und Kündigung von Mietverträgen
- Vertretung beim Grundbuchamt und bei der Katasterbehörde
Gerichtsverfahren
Prozesshandlungen mit Verfügungscharakter verlangen jeweils eine ausdrückliche Ermächtigung. Fehlt sie, weist das Gericht die Handlung zurück:
- Klageerhebung, Klagerücknahme und Verzicht
- Vergleich und Anerkenntnis
- Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln
- Betreiben der Teilungsversteigerung
Fünf Fehler, die Verfahren verzögern
- Fehlendes Lichtbild. Bei Prozessvollmachten zwingend — ohne Lichtbild wird die Urkunde zurückgewiesen.
- Sonderbefugnisse nicht genannt. Verzicht, Vergleich und Verkauf müssen wörtlich aufgeführt sein.
- Unvollständige Angaben zur Person des Bevollmächtigten (Name, Kanzlei, Registernummer).
- Zu kurze Befristung. Türkische Verfahren durchlaufen mitunter mehrere Instanzen; eine Jahresfrist ist häufig zu knapp.
- Apostille vergessen — betrifft ausschließlich beim deutschen Notar errichtete Vollmachten.
Ablauf in vier Schritten
- Fall schildern. Sie teilen uns mit, welche Angelegenheit geregelt werden soll.
- Text erhalten. Wir erstellen den Vollmachtstext mit allen erforderlichen Befugnissen.
- Termin wahrnehmen. Sie legen den Text im Konsulat vor; die Urkunde wird auf dieser Grundlage errichtet.
- Übergabe. Original oder konsularisch beglaubigte Ausfertigung an uns — die weiteren Schritte übernehmen wir.
Wie wir beraten
In unserem Büro
Termin in Istanbul-Küçükçekmece, wenn Sie ohnehin in der Türkei sind.
Video-Beratung
Gespräch per Video — Unterlagen können Sie vorab digital senden.
Kurzfristig
Erste Einschätzung telefonisch oder über WhatsApp, Montag bis Freitag.
Häufige Fragen
Muss ich für die Vollmacht in die Türkei reisen?
Nein. Die Erteilung beim türkischen Generalkonsulat in Deutschland genügt; die Vollmacht ist in der Türkei unmittelbar wirksam.
Geht auch ein deutscher Notar?
Ja — mit beeidigter Übersetzung ins Türkische und Apostille. Der Konsulatsweg ist schneller und kostengünstiger.
Kann ich die Vollmacht widerrufen?
Jederzeit. Der Widerruf wird über Notar oder Konsulat erklärt und dem Bevollmächtigten mitgeteilt.
Reicht eine Vollmacht für alle Angelegenheiten?
Wenn die Befugnisse umfassend gefasst sind, ja. Deshalb formulieren wir den Text von vornherein vollständig.
Wie viele Ausfertigungen brauche ich?
Mehrere Stellen verlangen jeweils ein Original. Wir empfehlen, im Konsulat gleich zwei bis drei Ausfertigungen zu beantragen.
Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Fristen und Verfahrensanforderungen können sich ändern.
Wir erstellen Ihren Vollmachtstext
Teilen Sie uns mit, welche Angelegenheit geregelt werden soll — Sie erhalten den Text, den Sie im Konsulat vorlegen.
- Telefon+90 536 089 76 94
- WhatsApp+90 536 089 76 94
- AdresseMetropark Sefaköy, Kartaltepe Mah. Süvari Cad. No:6 B1 Blok No:79, 34290 Küçükçekmece / İstanbul
- SprechzeitenMontag–Freitag 09:00–18:00 Uhr (türkische Zeit)