Schadensersatzrecht · Schadensersatz

Schadensersatz bei Verkehrsunfall in der Türkei — Wir übernehmen die Bearbeitung aus Deutschland

Sie haben im Urlaub oder bei einem Familienbesuch in der Türkei einen Unfall erlitten und mussten nach Deutschland zurückkehren. Wir sichern die Beweise, stellen die Versicherungsanträge, erheben Ihre Klage und setzen sämtliche materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüche durch — per Vollmacht, ohne dass Sie anreisen müssen.

Zuletzt aktualisiert: 4. September 2026 Lesedauer: 6 Minuten Beratung auf Deutsch und Türkisch
Verkehrsunfall & Schadensersatz
Fristen und Gutachten bestimmen den Ausgang des Verfahrens.

Fristen und Anspruchsgrundlagen

Ansprüche aus einem Verkehrsunfall in der Türkei verjähren grundsätzlich in zwei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch nach zehn Jahren. Ist der Unfall zugleich eine Straftat, gilt die längere strafrechtliche Verjährungsfrist.

Neben dem Schädiger haftet regelmäßig dessen Haftpflichtversicherer — der Anspruch kann unmittelbar gegen die Versicherung geltend gemacht werden.

Welchen Schadensersatz können Sie geltend machen?

Nach dem türkischen Obligationengesetz (Türk Borçlar Kanunu) und dem türkischen Straßenverkehrsgesetz (Karayolları Trafik Kanunu) kann das Unfallopfer Schadensersatz in drei Hauptkategorien geltend machen:

Schadensersatzpositionen
ArtUmfang
Materieller SchadensersatzBehandlungs- und Krankenhauskosten · dauernde Invalidität/Erwerbsunfähigkeit (maluliyet) · vorübergehende Arbeitsunfähigkeit · Pflegekosten · Erschütterung der wirtschaftlichen Zukunft · Fahrt-, Medikamenten- und Auslagenkosten
Immaterieller Schadensersatz (Schmerzensgeld)Schmerz und Leid des Körperschadens · Trauer und Kummer der Angehörigen im Todesfall · ästhetische Beeinträchtigungen und psychisches Trauma
FahrzeugschadenReparaturkosten (mit Sachverständigengutachten) · Wertminderung · Nutzungsausfall (Ersatzfahrzeug)

Unsere Leistungen im Überblick

  • Beschaffung von Unfallbericht, Gutachten und Behandlungsunterlagen
  • Prüfung der Verschuldensquote und des Sachverständigengutachtens
  • Anmeldung der Ansprüche bei der Haftpflichtversicherung
  • Berechnung von Sach-, Personen- und Erwerbsschaden
  • Schmerzensgeld und Ansprüche der Hinterbliebenen
  • Klageerhebung und Vertretung im gerichtlichen Verfahren

Kosten und Ablauf

Ersteinschätzung

Das erste Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Sie erfahren, ob und wie sich Ihr Anliegen umsetzen lässt.

Schriftliches Angebot

Vor Mandatsübernahme erhalten Sie eine Aufstellung: Leistungsumfang, Honorar und voraussichtliche Amtskosten.

Amtliche Kosten

Gerichts-, Notar- und Grundbuchgebühren sowie Steuern werden gesondert ausgewiesen und direkt an die Stellen gezahlt.

Rückruf nach Deutschland

Sie müssen nicht in die Türkei telefonieren: Hinterlassen Sie Ihre deutsche Nummer über WhatsApp — wir rufen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr türkischer Zeit.

Unfall schildern

Wie wir beraten

Persönlich

In unserem Büro

Termin in Istanbul-Küçükçekmece, wenn Sie ohnehin in der Türkei sind.

Online

Video-Beratung

Gespräch per Video — Unterlagen können Sie vorab digital senden.

Telefonisch

Kurzfristig

Erste Einschätzung telefonisch oder über WhatsApp, Montag bis Freitag.

Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Fristen und Verfahrensanforderungen können sich ändern.

Die Verjährung läuft — beginnen wir noch heute

Senden Sie uns Ihren Unfallbericht und, sofern vorhanden, Ihre ärztlichen Berichte; in einer kostenlosen Erstberatung bewerten wir die geltend zu machenden Schadensersatzpositionen und das weitere Vorgehen.