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Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Scheidungsurteils in der Türkei
Das von einem deutschen Gericht erlangte Scheidungsurteil ist in der Türkei nicht automatisch wirksam: Im Personenstandseintrag erscheinen Sie weiterhin als verheiratet, können nicht erneut heiraten und Ihre erbrechtlichen Verhältnisse nicht regeln. Wir leiten Ihr Anerkennungs- oder Vollstreckungsverfahren mittels Vollmacht ein und bringen es zum Abschluss, ohne dass Ihre Teilnahme an einer Verhandlung erforderlich ist.
Warum das Verfahren notwendig ist
Ein deutsches Urteil entfaltet in der Türkei keine unmittelbare Wirkung. Bis zur Anerkennung führt das türkische Personenstandsregister Sie weiterhin als verheiratet — mit Folgen für Wiederheirat, Erbrecht und Personenstandseinträge.
Bei Scheidungsurteilen ist unter bestimmten Voraussetzungen die direkte Registrierung über Personenstandsamt oder Konsulat möglich und deutlich schneller als das Gerichtsverfahren. Ob dieser Weg offensteht, prüfen wir zuerst.
Worin besteht der Unterschied zwischen Anerkennung und Vollstreckbarerklärung?
| Kriterium | Anerkennung | Vollstreckbarerklärung |
|---|---|---|
| Was bewirkt sie? | Anerkennung des rechtlichen Bestands und der Rechtskraftwirkung des Urteils | Das Urteil wird in der Türkei vollstreckbar |
| Wofür genügt sie? | Eintragung des Familienstands als „ledig“ im Personenstandsregister | Durchsetzung von Leistungstiteln wie Unterhalt, Schadensersatz oder Vermögensauseinandersetzung |
| Wann ist sie erforderlich? | Wenn das Urteil ausschließlich einen Scheidungsausspruch enthält | Wenn das Urteil auch vollstreckungsbedürftige Titel enthält (gemeinsam mit der Anerkennung) |
Rechtliche Folgen der Anerkennungsentscheidung
- Ihr Familienstand im türkischen Personenstandsregister wird auf „ledig“ aktualisiert,
- Sie erlangen in der Türkei das Recht zur Wiederverheiratung,
- Ihre erbrechtlichen Ansprüche werden von Ihrem früheren Ehegatten unabhängig,
- Es entsteht die rechtliche Grundlage für die Auseinandersetzung des Güterstands in der Türkei.
Die Vollstreckbarerklärung ermöglicht darüber hinaus die Vollstreckung der vom deutschen Gericht ausgesprochenen Leistungstitel wie Unterhalt und Schadensersatz in der Türkei.
Unsere Leistungen im Überblick
- Prüfung: direkte Registrierung oder Gerichtsverfahren
- Beschaffung des Urteils mit Rechtskraftvermerk und Apostille
- Beeidigte Übersetzung sämtlicher Unterlagen
- Klageerhebung und Vertretung vor dem zuständigen Gericht
- Eintragung der Entscheidung im Personenstandsregister
- Anerkennung von Sorgerechts- und Unterhaltsentscheidungen
- Vollstreckbarerklärung (Tenfiz) bei Zahlungstiteln
Kosten und Ablauf
Das erste Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Sie erfahren, ob und wie sich Ihr Anliegen umsetzen lässt.
Vor Mandatsübernahme erhalten Sie eine Aufstellung: Leistungsumfang, Honorar und voraussichtliche Amtskosten.
Gerichts-, Notar- und Grundbuchgebühren sowie Steuern werden gesondert ausgewiesen und direkt an die Stellen gezahlt.
Sie müssen nicht in die Türkei telefonieren: Hinterlassen Sie Ihre deutsche Nummer über WhatsApp — wir rufen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr türkischer Zeit.
Wie wir beraten
In unserem Büro
Termin in Istanbul-Küçükçekmece, wenn Sie ohnehin in der Türkei sind.
Video-Beratung
Gespräch per Video — Unterlagen können Sie vorab digital senden.
Kurzfristig
Erste Einschätzung telefonisch oder über WhatsApp, Montag bis Freitag.
Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Fristen und Verfahrensanforderungen können sich ändern.
Sind Ihre Unterlagen ausreichend? Lassen Sie uns das kostenlos prüfen.
Senden Sie uns Ihr Scheidungsurteil; wir prüfen den Rechtskraftvermerk und den Stand der Apostille und teilen Ihnen im Erstgespräch mit, welcher Weg (direkte Eintragung oder Klage) geeignet ist.
- Telefon+90 536 089 76 94
- WhatsApp+90 536 089 76 94
- E-Mail[info@bkthukukvedanismanlik.com.tr]