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Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Scheidungsurteils in der Türkei

Das von einem deutschen Gericht erlangte Scheidungsurteil ist in der Türkei nicht automatisch wirksam: Im Personenstandseintrag erscheinen Sie weiterhin als verheiratet, können nicht erneut heiraten und Ihre erbrechtlichen Verhältnisse nicht regeln. Wir leiten Ihr Anerkennungs- oder Vollstreckungsverfahren mittels Vollmacht ein und bringen es zum Abschluss, ohne dass Ihre Teilnahme an einer Verhandlung erforderlich ist.

Zuletzt aktualisiert: 4. September 2026 Lesedauer: 6 Minuten Beratung auf Deutsch und Türkisch
Anerkennung & Vollstreckung
Ein deutsches Urteil wirkt in der Türkei erst nach Anerkennung.

Warum das Verfahren notwendig ist

Ein deutsches Urteil entfaltet in der Türkei keine unmittelbare Wirkung. Bis zur Anerkennung führt das türkische Personenstandsregister Sie weiterhin als verheiratet — mit Folgen für Wiederheirat, Erbrecht und Personenstandseinträge.

Bei Scheidungsurteilen ist unter bestimmten Voraussetzungen die direkte Registrierung über Personenstandsamt oder Konsulat möglich und deutlich schneller als das Gerichtsverfahren. Ob dieser Weg offensteht, prüfen wir zuerst.

Worin besteht der Unterschied zwischen Anerkennung und Vollstreckbarerklärung?

Anerkennung (Tanıma) vs. Vollstreckbarerklärung (Tenfiz)
KriteriumAnerkennungVollstreckbarerklärung
Was bewirkt sie?Anerkennung des rechtlichen Bestands und der Rechtskraftwirkung des UrteilsDas Urteil wird in der Türkei vollstreckbar
Wofür genügt sie?Eintragung des Familienstands als „ledig“ im PersonenstandsregisterDurchsetzung von Leistungstiteln wie Unterhalt, Schadensersatz oder Vermögensauseinandersetzung
Wann ist sie erforderlich?Wenn das Urteil ausschließlich einen Scheidungsausspruch enthältWenn das Urteil auch vollstreckungsbedürftige Titel enthält (gemeinsam mit der Anerkennung)

Rechtliche Folgen der Anerkennungsentscheidung

  • Ihr Familienstand im türkischen Personenstandsregister wird auf „ledig“ aktualisiert,
  • Sie erlangen in der Türkei das Recht zur Wiederverheiratung,
  • Ihre erbrechtlichen Ansprüche werden von Ihrem früheren Ehegatten unabhängig,
  • Es entsteht die rechtliche Grundlage für die Auseinandersetzung des Güterstands in der Türkei.

Die Vollstreckbarerklärung ermöglicht darüber hinaus die Vollstreckung der vom deutschen Gericht ausgesprochenen Leistungstitel wie Unterhalt und Schadensersatz in der Türkei.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Prüfung: direkte Registrierung oder Gerichtsverfahren
  • Beschaffung des Urteils mit Rechtskraftvermerk und Apostille
  • Beeidigte Übersetzung sämtlicher Unterlagen
  • Klageerhebung und Vertretung vor dem zuständigen Gericht
  • Eintragung der Entscheidung im Personenstandsregister
  • Anerkennung von Sorgerechts- und Unterhaltsentscheidungen
  • Vollstreckbarerklärung (Tenfiz) bei Zahlungstiteln

Kosten und Ablauf

Ersteinschätzung

Das erste Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Sie erfahren, ob und wie sich Ihr Anliegen umsetzen lässt.

Schriftliches Angebot

Vor Mandatsübernahme erhalten Sie eine Aufstellung: Leistungsumfang, Honorar und voraussichtliche Amtskosten.

Amtliche Kosten

Gerichts-, Notar- und Grundbuchgebühren sowie Steuern werden gesondert ausgewiesen und direkt an die Stellen gezahlt.

Rückruf nach Deutschland

Sie müssen nicht in die Türkei telefonieren: Hinterlassen Sie Ihre deutsche Nummer über WhatsApp — wir rufen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr türkischer Zeit.

Urteil prüfen lassen

Wie wir beraten

Persönlich

In unserem Büro

Termin in Istanbul-Küçükçekmece, wenn Sie ohnehin in der Türkei sind.

Online

Video-Beratung

Gespräch per Video — Unterlagen können Sie vorab digital senden.

Telefonisch

Kurzfristig

Erste Einschätzung telefonisch oder über WhatsApp, Montag bis Freitag.

Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Fristen und Verfahrensanforderungen können sich ändern.

Sind Ihre Unterlagen ausreichend? Lassen Sie uns das kostenlos prüfen.

Senden Sie uns Ihr Scheidungsurteil; wir prüfen den Rechtskraftvermerk und den Stand der Apostille und teilen Ihnen im Erstgespräch mit, welcher Weg (direkte Eintragung oder Klage) geeignet ist.