Miteigentum · Teilungsklage

Klage auf Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft (Teilungsversteigerung) — beenden Sie Ihr Immobilien-Miteigentum aus Deutschland

Wenn Sie sich mit Ihren Geschwistern aus einer Erbschaft, nach einer Scheidung mit dem früheren Ehepartner oder bei einer gemeinsamen Investition mit anderen Miteigentümern nicht einigen können: Wir beenden das Miteigentum an Ihrer Bruchteilsimmobilie auf gerichtlichem Wege und ziehen den auf Ihren Anteil entfallenden Betrag ein — während Sie in Deutschland sind.

Zuletzt aktualisiert: 4. September 2026 Lesedauer: 6 Minuten Beratung auf Deutsch und Türkisch
Teilungsversteigerung
Die Versteigerung ist der letzte Weg — zuerst prüfen wir die Einigung.

Wann kommt die Teilungsversteigerung in Betracht?

Miteigentum kann jederzeit aufgelöst werden. Einigen sich die Beteiligten nicht, entscheidet das Gericht: Zunächst wird geprüft, ob eine Teilung in Natur möglich ist; andernfalls wird das Objekt versteigert und der Erlös nach Anteilen verteilt.

In der Praxis liegen Versteigerungserlöse häufig unter dem Marktwert. Deshalb prüfen wir zuerst den freihändigen Verkauf oder die Übernahme durch einen Miteigentümer.

Was ist die Klage auf Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft?

Die Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft (früher izale-i şüyu) bezeichnet die gerichtliche Beendigung der Miteigentümerstellung an einer Immobilie, die mehreren Personen zu Bruchteilen oder zur gesamten Hand gehört, und zwar im Rahmen der Vorschriften des türkischen Zivilgesetzbuches über das Miteigentum. Sie kommt typischerweise in folgenden Fällen in Betracht:

  • Immobilien, die aus einer Erbschaft gemeinsam mit Geschwistern oder anderen Verwandten gehalten werden,
  • Grundstücke, die nach einer Scheidung im Miteigentum mit dem früheren Ehepartner verbleiben,
  • Objekte, die zu gemeinsamen Investitionszwecken erworben wurden, bei denen jedoch Streit entstanden ist.
Wichtig: Jeder einzelne Miteigentümer hat das Recht, diese Klage auch ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer zu erheben. Selbst wenn Ihre Geschwister sagen „wir verkaufen nicht“, steht der Rechtsweg offen.

Verfahrensführung aus Deutschland

Mit einer bevollmächtigenden Vollmacht, die Sie beim türkischen Konsulat oder bei einem deutschen Notar erteilen, wird das Folgende vollständig von uns übernommen:

  • Erstellung der Klageschrift und Erhebung der Klage
  • Vertretung in den Verhandlungen
  • Einwendungen gegen das Sachverständigengutachten
  • Begleitung der öffentlichen Versteigerung und der Verkaufsabwicklung
  • Einziehung des auf Ihren Anteil entfallenden Betrags aus dem Verkaufserlös

Verhandlungstermine, die Ergebnisse des Sachverständigengutachtens und die Phasen des Verkaufs werden Ihnen unverzüglich auf Türkisch und Deutsch mitgeteilt.

Dauer und Kosten

Die Verfahrensdauer variiert je nach Arbeitsbelastung des Gerichts und Belegenheitsort der Immobilie zwischen 8 und 18 Monaten. Die wesentlichen Kostenpositionen:

  • Gerichtsgebühren und Zustellungskosten (anteilig zum Streitwert)
  • Sachverständigenhonorar (je nach Beschaffenheit der Immobilie)
  • Kosten der Ortsbesichtigung
  • Anwaltshonorar
Tipp zur Rechtsschutzversicherung: Prüfen Sie unbedingt, ob Ihre Rechtsschutzversicherung in Deutschland auch Verfahren in der Türkei abdeckt — manche Policen gewähren auch bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten Deckung. Die Prüfung nehmen wir gemeinsam mit Ihnen vor.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Prüfung der Eigentums- und Anteilsverhältnisse im Grundbuch
  • Verhandlung mit Miteigentümern über eine einvernehmliche Lösung
  • Klage auf Aufhebung der Gemeinschaft (izale-i şuyu)
  • Vertretung im Versteigerungstermin
  • Prüfung des Sachverständigengutachtens zum Verkehrswert
  • Verteilung des Erlöses und Auszahlung an die Beteiligten

Kosten und Ablauf

Ersteinschätzung

Das erste Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Sie erfahren, ob und wie sich Ihr Anliegen umsetzen lässt.

Schriftliches Angebot

Vor Mandatsübernahme erhalten Sie eine Aufstellung: Leistungsumfang, Honorar und voraussichtliche Amtskosten.

Amtliche Kosten

Gerichts-, Notar- und Grundbuchgebühren sowie Steuern werden gesondert ausgewiesen und direkt an die Stellen gezahlt.

Rückruf nach Deutschland

Sie müssen nicht in die Türkei telefonieren: Hinterlassen Sie Ihre deutsche Nummer über WhatsApp — wir rufen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr türkischer Zeit.

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Wie wir beraten

Persönlich

In unserem Büro

Termin in Istanbul-Küçükçekmece, wenn Sie ohnehin in der Türkei sind.

Online

Video-Beratung

Gespräch per Video — Unterlagen können Sie vorab digital senden.

Telefonisch

Kurzfristig

Erste Einschätzung telefonisch oder über WhatsApp, Montag bis Freitag.

Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Fristen und Verfahrensanforderungen können sich ändern.

Sie können sich mit den Miteigentümern nicht einigen? Sprechen wir darüber.

Übermitteln Sie uns Ihre Grundbuchdaten; in einer kostenlosen Erstberatung beurteilen wir die Situation Ihrer Immobilie, die voraussichtliche Dauer und die Kostenpositionen. Aus Deutschland können wir das Verfahren per Vollmacht sofort einleiten.