Staatsangehörigkeitsrecht
Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit
Wenn Sie bei der Einbürgerung in Deutschland aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen wurden, können Sie diese wiedererlangen. Antrag, Unterlagen und Nachverfolgung übernehmen wir per Vollmacht — ohne dass Sie in die Türkei reisen müssen.
Wer kann wiedererlangen?
Wer mit Entlassungsgenehmigung aus der türkischen Staatsangehörigkeit ausgeschieden ist, kann sie unter den Voraussetzungen des Gesetzes Nr. 5901 wiedererlangen; ein Wohnsitz in der Türkei ist dafür in der Regel nicht erforderlich.
Die Blaue Karte gewährt Erbrecht, Immobilienerwerb und Erwerbstätigkeit — nicht jedoch Wahlrecht, Wehrdienst oder Zugang zum öffentlichen Dienst.
Wer kann die Staatsangehörigkeit wiedererlangen?
Personen, die mit einer Entlassungsgenehmigung aus der türkischen Staatsangehörigkeit ausgeschieden sind, können diese unter den gesetzlichen Voraussetzungen wiedererlangen. Der überwiegende Teil der in Deutschland eingebürgerten Personen fällt in diese Gruppe.
Für Personen, denen die Staatsangehörigkeit entzogen wurde oder die durch Optionsrecht ausgeschieden sind, gelten abweichende Vorschriften. Die Einordnung Ihres Falls bestimmt unmittelbar den Weg und die erforderlichen Unterlagen.
- Ausscheiden mit Entlassungsgenehmigung (häufigster Fall)
- Ausscheiden durch Ausübung des Optionsrechts
- Verlust der Staatsangehörigkeit abgeleitet von Eltern
- Erwerb durch Eheschließung und späterer Verlust
Reicht die Blaue Karte aus?
Die Blaue Karte gewährt Entlassenen Rechte wie Erbrecht, Immobilienerwerb und Erwerbstätigkeit in der Türkei — nicht jedoch Wahlrecht, Wehrdienst oder Zugang zum öffentlichen Dienst. Wenn Sie einen türkischen Reisepass und volle Bürgerrechte benötigen, ist der Wiedererwerb erforderlich.
Der Besitz einer Blauen Karte steht dem Antrag nicht entgegen; aktuelle Registereinträge erleichtern das Verfahren sogar.
Erforderliche Unterlagen
Der Umfang richtet sich nach dem Einzelfall. In der Regel werden verlangt:
- Antragsformular (VAT-3) und Lichtbilder
- Entlassungsurkunde bzw. Kopie der Blauen Karte
- Ausweis oder Reisepass der ausländischen Staatsangehörigkeit
- Geburtsurkunde sowie ggf. Heirats-/Scheidungsurkunden — mit beeidigter Übersetzung und Apostille
- Meldebescheinigung und Führungszeugnis
- Notarielle Vollmacht (im Ausland über das türkische Generalkonsulat)
Wie läuft das Verfahren ab?
Der Antrag wird im Ausland bei den türkischen Auslandsvertretungen, in der Türkei bei den Provinzdirektionen für Bevölkerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten gestellt. Die Entscheidung trifft das Innenministerium.
Wir übernehmen: vollständige Zusammenstellung der Akte, beeidigte Übersetzungen und Apostille ausländischer Urkunden, Nachverfolgung des Antrags sowie die fristgerechte Beantwortung von Nachforderungen. Eine Anreise ist nicht erforderlich.
Unsere Leistungen im Überblick
- Prüfung des Ausscheidensgrundes und der Erfolgsaussichten
- Zusammenstellung der Antragsunterlagen (VAT-3)
- Apostille und beeidigte Übersetzung deutscher Urkunden
- Antragstellung über die Auslandsvertretung oder in der Türkei
- Nachverfolgung beim Innenministerium und Beantwortung von Nachforderungen
- Prüfung des Wehrdienststatus und der Befreiungsmöglichkeiten
Kosten und Ablauf
Das erste Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Sie erfahren, ob und wie sich Ihr Anliegen umsetzen lässt.
Vor Mandatsübernahme erhalten Sie eine Aufstellung: Leistungsumfang, Honorar und voraussichtliche Amtskosten.
Gerichts-, Notar- und Grundbuchgebühren sowie Steuern werden gesondert ausgewiesen und direkt an die Stellen gezahlt.
Sie müssen nicht in die Türkei telefonieren: Hinterlassen Sie Ihre deutsche Nummer über WhatsApp — wir rufen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr türkischer Zeit.
Wie wir beraten
In unserem Büro
Termin in Istanbul-Küçükçekmece, wenn Sie ohnehin in der Türkei sind.
Video-Beratung
Gespräch per Video — Unterlagen können Sie vorab digital senden.
Kurzfristig
Erste Einschätzung telefonisch oder über WhatsApp, Montag bis Freitag.
Häufige Fragen
Verliere ich meine deutsche Staatsangehörigkeit?
Deutschland lässt seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 Mehrstaatigkeit grundsätzlich zu. Eine Bestätigung für Ihren Einzelfall sollten Sie dennoch bei den deutschen Behörden einholen; wir übernehmen die türkische Seite.
Muss ich in die Türkei reisen?
In der Regel nein. Mit einer Vollmacht führen wir Antrag und Nachverfolgung in Ihrem Namen durch. Die Vollmacht können Sie beim türkischen Generalkonsulat in Deutschland erteilen.
Entsteht eine Wehrpflicht?
Für männliche Antragsteller wird der Wehrdienststatus gesondert geprüft. Je nach Alter und Auslandsaufenthalt kommen Freikauf oder Befreiung in Betracht. Wir prüfen dies fallbezogen.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Dauer hängt von der Vollständigkeit der Akte und der Bearbeitungslage des Ministeriums ab. Unvollständige Unterlagen sind die häufigste Verzögerungsursache — deshalb bereiten wir die Akte von Anfang an vollständig vor.
Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Fristen und Verfahrensanforderungen können sich ändern.
Lassen Sie uns Ihre Akte gemeinsam vorbereiten
Schildern Sie uns Ihre Situation. Im Erstgespräch klären wir, welche Unterlagen nötig sind, wie das Verfahren abläuft und mit welchem Zeitrahmen zu rechnen ist.
- Telefon+90 536 089 76 94
- WhatsApp+90 536 089 76 94
- AdresseMetropark Sefaköy, Kartaltepe Mah. Süvari Cad. No:6 B1 Blok No:79, 34290 Küçükçekmece / İstanbul