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Immobilienkauf, -verkauf und Eigentumsübertragung — sicherer Ablauf aus Deutschland

Die Entfernung vergrößert die Risiken bei der Eigentumsübertragung: Hypothek, Pfändung, Schwarzbau, Erbenstreitigkeiten … Vor dem Kauf führen wir eine umfassende rechtliche Prüfung (Due Diligence) des Grundbuchs durch, erstellen Ihren Vertrag und schließen die Eigentumsübertragung per Vollmacht in Ihrem Namen ab.

Zuletzt aktualisiert: 4. September 2026 Lesedauer: 7 Minuten Beratung auf Deutsch und Türkisch
Immobilien & Grundbuch
Vor dem Erwerb: Grundbuch, Bebauungsstatus und Belastungen prüfen.

Worauf es rechtlich ankommt

Eigentum an türkischen Immobilien entsteht erst mit der Eintragung im Grundbuch (Tapu) — nicht mit dem Kaufvertrag oder der Zahlung. Vorverträge und Zahlungen ohne Eintragung begründen kein Eigentum.

Vor jedem Erwerb sind Grundbuchstand, Belastungen (Hypothek, Pfändung, Vormerkung) und der Bebauungsstatus zu prüfen. Diese Prüfung übernehmen wir vor der Zahlung — nicht danach.

Warum ist ein Anwalt beim Grundbuchvorgang unverzichtbar?

Auf der von Ihnen gekauften oder verkauften Immobilie kann eine der folgenden Belastungen liegen — und die meisten lassen sich ohne Einsicht in das Grundbuch nicht erkennen:

  • Beschränkungen wie Hypothek, Pfändung oder einstweilige Verfügung,
  • Rechte Dritter wie Vormerkung, Nießbrauch oder Wohnrecht,
  • Fragen der Bauamnestie (imar barışı) oder Probleme mit Schwarzbauten,
  • Streitigkeiten zwischen Erben,
  • Wegerechte oder nachbarrechtliche Streitigkeiten.

Die von uns durchgeführte eingehende Prüfung des Grundbuchregisters und die umfassende rechtliche Prüfung (Due Diligence) decken diese Risiken vor dem Vorgang auf.

Eigentumsübertragung Schritt für Schritt

Welche Befugnisse muss die Vollmacht enthalten?

Die für Grundbuchvorgänge zu erstellende Sondervollmacht muss insbesondere Folgendes umfassen:

  • Befugnis zum An- und Verkauf bei den Grundbuchämtern
  • Befugnis zur Einzahlung von Grunderwerbsteuer (tapu harcı) und Umlaufkapitalentgelt
  • Befugnis zur Löschung oder Bestellung einer Hypothek
  • Befugnis zur Übertragung von Wohnungseigentum
  • Befugnis zur Nutzungsartänderung sowie zur Teilung/Zusammenlegung (ifraz/tevhit)

Wenn Sie Verkäufer sind: Ihre Immobilie aus Deutschland verkaufen

  • Binden Sie den Käufer durch ein notarielles Kaufversprechen (satış vaadi) und lassen Sie sich eine Anzahlung leisten.
  • Halten Sie die Aufteilung der Grunderwerbsteuer ausdrücklich im Vertrag fest.
  • Erklären Sie den Kaufpreis beim Grundbuchamt vollständig — eine zu niedrige Angabe zieht sowohl strafrechtliche Sanktionen als auch das Risiko einer späteren Steuerprüfung nach sich.
  • Lassen Sie bei einem Verkauf innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb Ihre Pflicht zur Wertzuwachssteuer prüfen.
  • Beurteilen Sie wegen Ihrer steuerlichen Ansässigkeit in Deutschland die Frage der Doppelbesteuerung.

Wenn Sie Käufer sind: aus Deutschland in der Türkei investieren

  • Lassen Sie unbedingt eine rechtliche Prüfung (Due Diligence) des Grundbuchs durchführen.
  • Lassen Sie die Übereinstimmung des tatsächlichen Zustands der Immobilie mit dem Grundbucheintrag bestätigen.
  • Prüfen Sie bei Immobilien im Projektstadium den Bauträger.
  • Sichern Sie sich ab, indem Sie das notarielle Kaufversprechen (satış vaadi) als Vormerkung im Grundbuch eintragen lassen.
  • Leisten Sie Zahlungen über den Bankweg und vertragsgemäß.
Häufige Falle: Forderungen nach „Barzahlung“ und der Angabe eines zu niedrigen Preises im Grundbuch. Kurzfristig scheint dies Kosten zu senken, birgt jedoch das Risiko von Steuerstrafen, Beweisproblemen und erheblichen Rechtsverlusten bei etwaigen Anfechtungsklagen. Der Bankweg und die Angabe des tatsächlichen Preises sind der stärkste Beweis, der Sie schützt.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Due-Diligence-Prüfung: Grundbuch, Belastungen, Bebauungsstatus
  • Prüfung und Gestaltung des Kaufvertrags
  • Vertretung beim Grundbuchamt (Tapu) per Vollmacht
  • Beantragung der Steuernummer und Kontoeröffnung
  • Verkauf: Wertermittlung, Käuferprüfung, Vollzug
  • Prüfung der Wertzuwachssteuer bei Verkauf innerhalb von fünf Jahren
  • Mietverträge: Gestaltung, Kündigung, Räumungsverfahren
  • Bauträgerverträge in der Stadterneuerung

Kosten und Ablauf

Ersteinschätzung

Das erste Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Sie erfahren, ob und wie sich Ihr Anliegen umsetzen lässt.

Schriftliches Angebot

Vor Mandatsübernahme erhalten Sie eine Aufstellung: Leistungsumfang, Honorar und voraussichtliche Amtskosten.

Amtliche Kosten

Gerichts-, Notar- und Grundbuchgebühren sowie Steuern werden gesondert ausgewiesen und direkt an die Stellen gezahlt.

Rückruf nach Deutschland

Sie müssen nicht in die Türkei telefonieren: Hinterlassen Sie Ihre deutsche Nummer über WhatsApp — wir rufen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr türkischer Zeit.

Immobilie prüfen lassen

Wie wir beraten

Persönlich

In unserem Büro

Termin in Istanbul-Küçükçekmece, wenn Sie ohnehin in der Türkei sind.

Online

Video-Beratung

Gespräch per Video — Unterlagen können Sie vorab digital senden.

Telefonisch

Kurzfristig

Erste Einschätzung telefonisch oder über WhatsApp, Montag bis Freitag.

Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Fristen und Verfahrensanforderungen können sich ändern.

Lassen Sie prüfen, bevor Sie unterschreiben

Um aus Deutschland sicher eine Immobilie in der Türkei zu kaufen oder zu verkaufen, sichern wir Ihren Vorgang durch eine Grundbuchprüfung und eine rechtliche Prüfung ab. Das Erstgespräch ist kostenlos.